OPEN SESSION
Hausordnung
für die OPEN SESSION
Künkelstraße 125, 41063 Mönchengladbach
1. HAFTUNGSAUSSSCHLUSS & DATENSCHUTZ
Der Aufenthalt in der OPEN SESSION Trainingshalle, Künkelstraße 125, 41063
Mönchengladbach, die Benutzung der Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an den Trainings in innerhalb der Trainingshalle erfolgt auf eigene Gefahr.
Haftungsansprüche gegen Danceroom als Träger der Trainingshalle, die Hallenleitung, Trainer, Aufsichtspersonal und sonstige Mitarbeiter, sind damit
ausgeschlossen. Für etwaige Sachschäden und Verletzungen ist die OPEN SESSION nicht verantwortlich. Bevor in der OPEN SESSION trainiert werden kann bzw. bevor man sich in dem OPEN SESSION Trainingsbereich aufhalten darf, muss jeder Trainings-Teilnehmer eine Haftungsausschluss
Erklärung unterzeichnen und sich über das Vorzeigen eines amtlichen Ausweisdokumentes identifizieren. Darüber hinaus muss sich jeder Trainings-Teilnehmer vor jedem weiteren Training bzw. dem Aufenthalt im Trainingsbereich in eine Teilnehmerliste eintragen
Über den Umgang mit den über die erhobenen personenbezogenen Daten klärt Danceroom über ein Informationsblatt auf. Vor dem ersten Training in der OPEN SESSION Trainingshalle muss jeder Teilnehmer das entsprechende Informationsblatt gelesen
haben.
2. VERHALTEN IM TRAININGSRAUM
– Das Betreten der Hallen-Trainingsflächen ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen
Sportschuhen gestattet.
– Das Benutzen der Trainingsgeräte ist erst ab 16 Jahren mit einer Einverständniserklärung
der Eltern erlaubt.
– Jeder Benutzer der Trainingshalle hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet,
geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
– Den Weisungen der Hallenleitung, der anwesenden Trainer, sonstigen Mitarbeitern sowie
den Vertretern des Danceroom ist Folge zu leisten.
– Alle Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln.
– Die Hallenleitung, die Trainer oder verantwortlichen Personen haben sich vor Beginn des
Trainingsbetriebes vom ordnungsgemäßen Zustand der zu benutzenden Trainingsgeräte zu
überzeugen. Bei akuter Gefahr sind schadhafte Geräte sofort der Benutzung zu entziehen.
– Festgestellte Mängel und Schäden sind umgehend der Hallenleitung und dem
Danceroom zu melden.
– Turn- und Sportgeräte dürfen nur unter Anweisung einer verantwortlichen Person
aufgestellt oder benutzt werden.
– Bewegliche Trainingsgeräte sind bei Beendigung des Trainingsbetriebs ordnungsgemäß
abzustellen. Eingebaute Geräte sind nach Benutzung in Ruhestellung zu verbringen
– Die Technik (z.B. Rolltore) darf nur von eingewiesenen Personen bedient werden.
Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten.
– Selbst verursachte oder beobachtete Verunreinigungen sind bitte mitzuteilen oder selbst
zu säubern. Abfälle jeglicher Art sind in die bereitgestellten Müllbehälter zu entsorgen.
In allen Räumen ist das Rauchen verboten.
– Für Beschädigungen an der Trainingshalle, ihren Räumlichkeiten, Einrichtungen und
Geräten haftet der jeweilige Verursacher.
Danceroom übernimmt gegenüber den Projektteilnehmern und deren Gästen keine Haftung.
3. WERTSACHEN
Danceroom übernimmt keine Haftung für in die Halle mitgebrachte Wertsachen, insbesondere Schmuck, Geld, Handys sowie Kleidung.
4. BEI VERLASSEN DER HALLE IST ZU BEACHTEN:
a) das Licht ist in allen Räumen gelöscht;
b) alle elektrischen Geräte inklusive der Musikanlage sind ausgeschaltet;
c) sämtliche Wasserhähne sind geschlossen;
d) alle Fenster und Türen sind verschlossen;
e) alle Räume sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand.
5. UMGANG MIT DEM CODE-ZAHLENSCHLOSS FÜR GESONDERT
ZUGANGSBERECHTIGTE PERSONEN
Der Zugang zur Trainingshalle erfolgt über ein Code-Zahlenschloss. CodeZugangsberechtigte sind in Absprache mit dem Verein und der Hallenleitung nur die
Trainer sowie besonders dazu ermächtigte Personen. Eine Weitergabe des Codes an nicht berechtigte Dritte ist ausdrücklich untersagt. Alles Weitere klärt eine gesonderte, mit den Code-Zugangsberechtigten getroffene Vereinbarung.
6. ZUWIDERHANDLUNG
Die Hallenleitung, die anwesenden Trainer, sonstige Mitarbeiter sowie die jeweiligen Vertreter des Danceroom können Personen, die gegen die Vorschriften dieser Hausordnung verstoßen, aus der Trainingshalle verweisen.
Danceroom (vertreten von Ramona Buschhaus)
Künkelstraße 125, 41063 Mönchengladbach








